Unternehmensnachfolge regeln – das gibt es zu beachten
Die Klärung der Unternehmensnachfolge ist eine wichtige Entscheidung. Eine HORBACH Beraterin und ihre Kundin erzählen, wie sie diesen Prozess gestaltet haben.
Bevor ein Unternehmer oder eine Unternehmerin in den Ruhestand geht, ist die Frage der Unternehmensnachfolge zu klären – ein Prozess, der viel Zeit und fachliches Know-how erfordert. Schließlich geht es darum, das Ergebnis eines ganzen Berufslebens an die nächste Generation weiterzugeben. Neben den finanziellen Aspekten geht es dabei auch um den starken emotionalen Faktor, der mit einer solchen Übergabe verbunden ist. HORBACH begleitet Menschen bei der Planung ihrer Unternehmensnachfolge. Im Team finden sich auf bestimmte Branchen spezialisierte Beraterinnen und Berater, die den in den Ruhestand wechselnden Unternehmerinnen und Unternehmern mit ihrer Expertise und ihren Erfahrungen zur Seite stehen – also zum Beispiel, wenn eine Ärztin ihre Praxis an einen Nachfolger abgeben oder ein Firmengründer sein Lebenswerk an seine Tochter übergeben möchte.
Familien- und eigentümergeführte Unternehmen in Deutschland
- Von 100 Unternehmen in Deutschland sind 90 familienkontrolliert – das heißt, eine überschaubare Anzahl an miteinander verwandten oder verschwägerten Personen lenkt die Geschicke des Unternehmens. Das Unternehmen kann jedoch von einer familienfremden Person geleitet werden. 86 von 100 Unternehmen gelten als eigentümergeführt: Hier hat eines der kontrollierenden Familienmitglieder auch die Leitung inne.
- Familienkontrollierte Unternehmen erzielen 52 Prozent des deutschen Gesamtumsatzes (eigentümergeführte: 47 Prozent) und beschäftigen 58 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmenden (eigentümergeführte: 53 Prozent).
- Unter den börsennotierten Unternehmen machten die Familienunternehmen 40 rozent aus. Mehr als drei Viertel der Familienunternehmen verzeichnen weniger als eine Million Euro Umsatz im Jahr.
- Fast 99 Prozent der Familienunternehmen beschäftigen weniger als 50 Mitarbeitende.
- Den höchsten Anteil an Familienunternehmen (über 90 Prozent) verzeichnen das Baugewerbe sowie der Groß- und Einzelhandel.
- Die meisten der Top-500-Familienunternehmen sitzen in Nordrhein-Westfalen, die wenigsten in Brandenburg.
- Eine repräsentative Studie zum Thema Unternehmensnachfolge hat ergeben: 71 Prozent der Befragten halten es für wahrscheinlich, dass sie bis zu ihrem 40. Geburtstag die Leitung ihres Familienunternehmens übernehmen werden.
Quelle: Stiftung Familienunternehmen (2019): Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Familienunternehmen.
Ein Beispiel: Die Praxisübergabe von Karin Hantelmann
Sigrid Casanova, M.A. begleitet Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Praxisabgabe – unter anderem Karin Hantelmann. Die Fachärztin für Urologie und Andrologie hat ihre Praxis in Berlin zum 1. Januar 2021 übergeben. Wir sind mit den beiden Frauen darüber ins Gespräch gekommen.
Frau Hantelmann, was war Ihnen bei der Planung Ihrer Praxisübergabe besonders wichtig?
Karin Hantelmann (K.H.): Mir war wichtig, dass der Kassenarztsitz erhalten bleibt – dass die Praxis also weiterhin für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten da sein kann. Außerdem war es mein Wunsch, dass die Praxis in dem Sinne weitergeführt wird, wie mein Kollege und ich sie geführt haben, das heißt, vor allem patienten- und nicht vordergründig gewinnorientiert.
Einen geeigneten Nachfolger oder eine geeignete Nachfolgerin für die Praxis zu finden gelingt sicher nicht von jetzt auf gleich. Wie viel Zeit sollte man als Abgeber oder Abgeberin dafür einplanen?
Sigrid Casanova (S.C.): Klassisch ist hier ein Planungszeitraum von drei bis vier Jahren zu empfehlen. Somit ist mit entsprechendem Vorlauf für den Abgeber auch noch Zeit eingeplant, um die Praxis für die Abgabe vorzubereiten beziehungsweise zu optimieren. Auch gilt es, neben der Suche nach einem geeigneten Nachfolger auch die notwendige Zeit für die entsprechenden Gespräche, Verhandlungen und Entscheidungen einzuplanen. Als Minimum würde ich anderthalb Jahre ansetzen. Zu Frau Hantelmann hatte ich erstmals im Sommer 2019 Kontakt.
Haben Sie diese Zeitspanne als angemessen empfunden?
K.H.: Ja, es war gut so. Leider ließ sich mein ursprünglicher Plan, die Praxis an ein medizinisches Versorgungszentrum anzubinden, schlussendlich nicht realisieren. Diese Lösung wäre aus verschiedenen Gründen ideal gewesen. Aber nachdem schon alles Wesentliche in die Wege geleitet war, hat uns der Berufsverband einen Strich durch die Rechnung gemacht. Also mussten wir praktisch noch mal von vorn beginnen.
Und trotzdem haben Sie Ihren Zeitplan halten können?
K.H.: Ja. HORBACH hat dann sehr schnell neue geeignete Kandidaten gefunden und den Prozess sehr effizient gemanagt. Ohne diese erzwungene Planänderung wäre es auch zeitlich total entspannt abgelaufen.
Das heißt, inhaltlich haben Sie es ohnehin als entspannt empfunden?
K.H.: Absolut. Und ich kann jeder und jedem, die oder der die Praxisnachfolge regeln muss, nur empfehlen, sich professionelle Unterstützung dazuzuholen. Das ist so ein großes Paket und im Detail so diffizil, das kann und sollte man nicht allein angehen.
Wie genau muss man sich den Ablauf vorstellen? Da ist der Entschluss, die Praxis abzugeben. Man nimmt Kontakt zu HORBACH auf – und dann?
S.C.: Zunächst klären wir mit dem oder der Abgebenden das gewünschte Übergabekonzept, dazu gehören unter anderem die Festlegung des Wunschtermins für die Übergabe und die Vorstellungen zum Abgabekonzept. Dann müssen alle wichtigen Praxisunterlagen zusammengestellt werden, unter anderem Honorarbescheide der Kassenärztlichen Vereinigung, Einnahmenüberschussrechnungen der Praxis sowie alle bestehenden Verträge, wie zum Beispiel der Mietvertrag und die Arbeitsverträge. Diese Unterlagen bereiten wir auf und erstellen daraus das Praxisexposé und zusätzlich eine Praxiswerteinschätzung. Diese dient als Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen. Sind Interessenten gefunden – im Fall von Frau Hantelmann waren es drei –, führen wir Vorgespräche, um zu schauen, ob es ganz grundsätzlich passt. Erst dann geht es in die weiteren Gespräche und Verhandlungen. Und schlussendlich wird noch die ganze formale Abwicklung, zum Beispiel die Ausschreibung bei der KV, von uns begleitet.
Holen Sie für bestimmte Teilbereiche wie die Vertragsgestaltung weitere Experten dazu?
S.C.: Selbstverständlich. Besonders ist die Zusammenarbeit mit einem Juristen, am besten einem Fachanwalt für Medizinrecht, gefragt, da im Vorfeld der Übergabeprozess auch juristisch abgestimmt wird – und schließlich ist es der Anwalt, der den Kaufvertag erstellen muss. Im Vorfeld regele ich weitere wichtige Grundlagen, kläre zum Beispiel mit dem Vermieter ab, ob und zu welchen Bedingungen der Interessent oder die Interessentin als Nachmieter oder Nachmieterin akzeptiert wird – denn die Weiterführung der Praxis am Standort ist eine wichtige Voraussetzung für die kassenärztliche Zulassung. Die Verhandlungen werden so weit begleitet und moderiert, bis ein Ergebnis erzielt wird. Kurz gesagt: Wir steuern den gesamten Abgabeprozess im Sinne des oder der Abgebenden und unter Berücksichtigung der Vorgaben der jeweiligen Krankenversicherung und der Zulassungsverordnung.
Das klingt nach einem allumfassenden Serviceangebot. Worauf ist in Sachen Finanzen besonders zu achten?
S.C.: Wichtig ist, dass der oder die Abgebende eine realistische Vorstellung davon bekommt, welchen Preis die Praxis am Markt erzielen kann. Neben den Praxiszahlen spielt auch das Marktumfeld natürlich eine Rolle – deshalb ist es so wichtig, sich die Expertise von Fachleuten dazuzuholen. Dazu wird, wie schon erwähnt, als Grundlage eine Praxiswerteinschätzung erstellt, um eine faire und realistische Basis für die Verhandlungen mit den Interessierten anbieten zu können.
Konnten Sie den Preis erzielen, den Sie sich vorgestellt hatten?
K.H.: In meinem Fall wurde der vorher ermittelte Wert deutlich übertroffen.
Mal abgesehen vom Geld: Worüber sollten sich beide Parteien noch einig sein?
S.C.: Unbedingt sollte der zeitliche und inhaltliche Ablauf zwischen den Parteien besprochen und geklärt sein. Einfach ausgedrückt: Wer macht was wann? Wann, um nur ein Beispiel zu nennen, wird der Vermieter informiert? Oder wenn der Abgebende nach der Übergabe noch mitarbeiten wird, wie sieht der Arbeitsvertrag aus, wie wird das Gehalt definiert? Auch muss sich der übernehmende Arzt oder die übernehmende Ärztin darüber im Klaren sein, dass bei einer Unternehmensübernahme – denn das ist die Praxisübergabe ja – alle bestehenden Verträge mit übernommen werden. Das gilt für die Arbeitsverträge ebenso wie beispielsweise für den Internetanschluss. Da gibt es eine Fülle von Details zu regeln.
K.H.: Dass mein Personal weiterbeschäftigt wird, war mir sehr wichtig – zumal dieses ein echter Glücksfall für die Praxis ist. Aber auch ein gewisses Verständnis auf der medizinischen Ebene muss sein. Natürlich ist mir bewusst, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen aus dem klinischen Umfeld kommen. Sie bringen neueste Erkenntnisse mit, und das ist gut so. Dennoch ist es wichtig, dass eine grundlegende Übereinstimmung bei der medizinischen Ausrichtung herrscht.
Die Patientinnen und Patienten müssen den Wechsel ja auch mittragen. Welche Tipps haben Sie hier für die Kommunikation?
K.H.: Nicht allen konnte ich persönlich sagen, dass wir die Praxis abgeben – das hätte den Rahmen der Sprechstunde gesprengt. Aber denjenigen, die ich engmaschig betreue – zum Beispiel, weil sie ein Karzinom haben –, habe ich den Vorgang erklärt und gleichzeitig versichern können, dass sie sehr qualifiziert weiterbetreut werden. Wer hingegen nur einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung kommt, hat von dem Wechsel über Plakate erfahren, die wir ausgehängt haben und auf denen sich die Übernehmenden vorgestellt haben.
S.C.: Auch diesen Kommunikationsvorgang besprechen wir mit den Abgebenden im Vorfeld. Sinnvoll ist, die Patientinnen und Patienten erst zu informieren, wenn die Verträge unterschrieben sind und Rechtssicherheit für beide Seiten besteht. Und dann erweist es sich oft als sehr hilfreich, wenn die Übernehmenden vorher stundenweise bei den Sprechstunden hospitieren. So entsteht Vertrauen, und der Praxisübergang wird weniger als Bruch empfunden.
Individuelle Lösungen für die Unternehmensübergabe sind gefragt
Die von Sigrid Casanova begleitete Übergabe der Praxis von Karin Hantelmann ist ein Beispiel dafür, wie eine Nachfolgeregelung ablaufen kann. Da dieser Vorgang extrem komplex ist und außerdem naturgemäß jedes Unternehmen einzigartig ist, wird jeder Übergabeprozess individuell gestaltet – mit der Unterstützung professioneller und auf ihre jeweilige Branche spezialisierter Beraterinnen und Berater.
Sie beschäftigen sich mit dem Gedanken, in den Ruhestand zu gehen, und wünschen professionelle Unterstützung bei diesem Prozess?
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